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02.10.2006 - Pflicht für Winterreifen?

Nicht ganz. Aber der Bundesrat hat beschlossen, dass am 1.Mai 2006 folgende Neufassung des § 2 Absatz 3a StVO in Kraft tritt:

Seit 1.Mai 2006!

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

 

Mit der richtigen Bereifung im Winter sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Punkte!

Denn basierend auf dem erweiterten Gesetzestext wird der Bußgeldkatalog wie folgt ergänzt:

  

> 20 EUR Bußgeld, wenn ein Fahrzeug nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist.

 

> 40 EUR Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg, wenn ein Fahrzeug nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist und andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

 

Handeln Sie vorausschauend und entscheiden Sie sich für die Winterreifen-Spezialisten von 1aReifen.com

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