An sechs Stellen des gesamten Reifenumfangs sind beidseitig im Reifenschulterbereich am Rand der Lauffläche klein die Buchstaben "TWI" (oder ein Firmenlogo) eingeprägt. Auf der Höhe der TWI-Kennzeichnungen sind im Grund der Profilrillen Erhebungen (Stege) angebracht. Spätestens wenn das Profil bis auf die Höhe dieser TWI-Stege abgenutzt ist, müssen die Reifen ausgetauscht werden, da die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschritten wurde. Neben den TWI- Stegen in den Profilrillen sollte die Profiltiefe regelmäßig gemessen werden.