Deutschland:
Ohne Winterreifen wird es teuer. Der Gesetzgeber verlangt ab 2006 bis zu € 40,- für falsche Bereifung am Fahrzeug. Der Bundesrat hat beschlossen, dass am 1.Mai 2006 folgende Neufassung des § 2 Absatz 3a StVO in Kraft tritt:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“
Mit der richtigen Bereifung im Winter sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Punkte! Denn basierend auf dem erweiterten Gesetestext wird der Bußgeldkatalog wie folgt ergänzt:
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> 20 EUR Bußgeld, wenn ein Fahrzeug ohne Behinderung andere nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist.
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> 40 EUR Bußgeld, falls eine Behinderung vorliegt, und einen Punkt im Zentralverkehrsregister in Flensburg
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Österreich:
In Österreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Auf stark verschneiten Bergstraßen kann es aber vorgeschrieben sein, mit Winterreifen zu fahren. Die Reifen müssen dann ein Profil von mindestens vier Millimetern aufweisen. Auf die Winterreifenpflicht weist ein Durchfahrtsverbot-Schild hin, auf dem zusätzlich steht: "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung". Dann darf nur mit Schneeketten oder Winterreifen weiter gefahren werden. Ganzjahresreifen gelten nur als Winterreifen, wenn die Kennung " M&S" vorhanden ist.
Schweiz:
Die Benutzung von Winterreifen wird in der Schweiz bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Eine grundsätzliche Pflicht, Winterreifen anzulegen, gibt es bei den Eidgenossen nicht. Wer aber auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit. Wer den Verkehr auf verschneiten Straßen behindert, weil er mit Sommerreifen fährt, kann mit Geldbußen bestraft werden.
Je nach Wetter können in Italien Winterreifen kurzfristig oder zu bestimmten Zeiten für vereinzelte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein. Entsprechende Hinweise sind zum Teil Schildern zu entnehmen. Im Aostetal gilt vom 15. Oktober bis zum 15 April die Winterreifenpflicht. Alternativ kann der Pkw-Besitzer auch Schneeketten auf Sommerreifen aufziehen. Das italienischen Radio weist auf Pässe hin, die nur mit Winterreifen befahren werden dürfen. Wer kein Italienisch versteht, kann die ADAC-Hotline 01805/10 11 12 anrufen und sich sagen lassen, ob ein Pass befahrbar ist und wenn ja, was beachtet werden muss.
Frankreich:
In Frankreich ist auf Gebirgsstraßen mit Winterreifen zu fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder darauf hinweisen.
Slowenien:
In Slowenien sind Winterreifen zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen Pflicht. Das Profil der Reifen muss mindestens drei Millimeter tief sein.
Skandinavien:
In Skandinavien gibt es unterschiedlich strenge Regelungen. In Finnland sind Winterreifen vom 1. Dezember bis zum 28. Februar vorgeschrieben. Bei Pkw müssen die Reifen ein Mindestprofil von 3 Millimetern haben. Strafen für Winterreifen-Muffel sind in Finnland verhältnismäßig hoch. Sie werden nach dem Nettoeinkommen berechnet und fangen bei umgerechnet etwa 75 Euro an. In Schweden gilt die Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 31. März, allerdings nur für dort zugelassene Fahrzeuge. In den Nachbarländern Dänemark und Norwegen ist man weniger streng: Eine Winterbereifung für Pkw ist nicht zwingend vorgeschrieben.
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